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Maurice Thorez Institut für Fremdsprachen
Moskauer Staatliche Linguistische Universität

Allgemeine Information

Wie kann ich an der MSLU immatrikuliert werden?

Für ausländische Studienbewerber/innen gibt es grundsätzlich zwei Wege, um an der MSLU immatrikuliert zu werden:

1. Man schließt einen Studienvertrag ab und übernimmt alle Kosten (Studiengebühren, Wohnheim, Reisekosten usw.). Im Vorfeld müssen zwei Prüfungen abgelegt werden:

Beim Bestehen der Prüfungen wird ein Studienvertrag abgeschlossen und dem/der Studienbewerber/in die Einladung zum Studium ausgestellt, auf deren Grundlage ein Studentenvisum im Heimatland beantragt werden kann. Näheres dazu hier.

2. Man bekommt einen Studienplatz, der durch das russische Bildungs- und Forschungsministerium finanziert wird, in diesem Fall zahlt der/die Studienbewerber/in keine Studiengebühren.

Jährlich stellt das Bildungs- und Forschungsministerium Russlands (BFM) rund 15 000 kostenfreie Studienplätze an russischen Hochschulen zur Verfügung, die nach bestimmten Quoten über Länder verteilt werden, mit denen Russland einen entsprechenden Vertrag hat. Diese Studienplätze werden durch die staatliche Bundesagentur „Rossotrudnitschestwo“ vermittelt. Studienbewerber/innen müssen sich an eine Filiale von Rossotrudnitschestwo in ihrem Heimatland wenden, sich dort über die erforderlichen Unterlagen informieren lassen und einen Antrag stellen. Bei Bedarf finden Prüfungen, Auswahlgespräche oder andere Auswahlverfahren statt.

In Deutschland befindet sich die zuständige Stelle im Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur, auf dessen Internetseite man auch ausführlichere Informationen dazu finden kann.

Bitte beachten Sie: wenn Sie sich für die MSLU entschieden haben, sollte im Online-Fragebogen bei Angabe der Fachrichtung und der gewünschten Universität(en) –insgesamt können es 6 sein – die MSLU an der ersten Stelle stehen.

Bei positiver Entscheidung des Ministeriums und der Universität wird der/die Studienbewerber/in davon per E-Mail oder auf direkte Anfrage beim BFM/Rossotrudnitschestwo benachrichtigt. Das Studium soll dann spätestens am 1. November desselben Jahres angetreten werden. Näheres zu Visumsfragen finden Sie hier.